Monat: Mai 2012

Wissen

Rechte des Fotografen

9. Mai 2012

Rechte (und Pflichten!) eines Fotografen

Immer öfter tauchen Fragen der Kursteilnehmer zum „Urheberrecht“ auf. Verständlich in einer Zeit, wo Berichte über Urheberrechtsverletzungen und teuren Abmahnungen in den Medien kursieren.
Was darf ich abbilden, wo darf ich fotografieren und wen darf ich abbilden?

Keine Gedanken (zumindest so gut wie) braucht man sich zu machen, wenn die eigenen Fotos nur zuhause am Rechner oder im Familienkreis betrachtet werden.
Sobald sie aber (auf der eigenen Website oder gar auf „facebook“) veröffentlicht werden, sollte man sich über die rechtliche Seite Gedanken machen. Ab diesem Zeitpunkt werden die Fotos nämlich öffentlich gemacht – egal ob es einem kommerziellen oder privaten Interesse dient.

Vorsicht ist hier geboten

Zunächst einmal sollte jeder in sich hineinhören und seinen gesunden Menschenverstand benutzen. Wenn ich mich auf privaten, nicht-öffentlichem Gelände befinde, sollte man schon mal überlegen, was und wen ich dort fotografiere und ob Fotografieren überhaupt erlaubt ist.
In aller Regel benötigt man dafür die Erlaubnis des Hausherrn. In Museen oder Ausstellungen ist eine schlichte Frage an der Kasse bzw. dem Infostand angebracht. Wenn ich Kunst abfotografiere, erlischt der Urheberanspruch des Künstlers oder seiner Familie erst 70 Jahre nach seinem Tod – also ist besonders bei moderner Kunst Vorsicht geboten.

Personenrecht

Personen zu fotografieren ist immer etwas heikel, auch wenn sie sich in der Stadt auf öffentlichem Grund bewegen. Wenn sie aber nur winzig im Bild erscheinen, sollte es kein Problem sein. Allerdings ist der Schutz der persönlichen Recht in unserem Gesetz sehr weitgehend! Deshalb dürfen auch bei öffentlichen Veranstaltungen Personen nur dann abgebildet werden, wenn nicht die Person in erster Linie, sondern die Veranstaltung das Thema ist. Im Allgemeinen kann man bei öffentlichen Veranstaltungen davon ausgehen, dass die Teilnehmer wissen können, dass dort fotografiert wird und alleine durch Ihre Teilnahme Ihr stillschweigendes Einverständnis zur Fotografie gegeben haben – also man als Fotograf von einer sogenannten „konkludenten Einwilligung“ ausgehen kann.
Siehe dazu: http://www.rechtambild.de/2011/08/fotorechtliche-probleme-bei-der-event-und-partyfotografie/

Gar nicht geht natürlich, einfach die Marktfrau am Marktstand zu fotografieren. In dieser oder ähnlicher Situation solltet Ihr lieber freundlich um Erlaubnis fragen.

Panoramafreiheit

Dazu ein Zitat von der Website der Stadt Nürnberg:
„Nürnberg bietet für Dreharbeiten historische und moderne Kulissen. In der Halbmillionen-Stadt Nürnberg gibt es prominente Wahrzeichen wie die Nürnberger Kaiserburg, die gut erhaltene, mittelalterliche Stadtmauer, die zwei großen Stadtkirchen, St. Lorenz und St. Sebald, das Neue Museum für Kunst und Design und Bayerns höchstem Büroturm, dem Businesstower der Nürnberger Versicherungsgruppe.

Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.“

Quelle: http://nuernberg.de/internet/pr/dreharbeiten.html?pk_campaign=pr&pk_kwd=index_dreharbeiten.html

Also dürfen Gebäude oder Sehenswürdigkeiten von außen problemlos fotografiert werden. Es gibt allerdings Einschränkungen: „…von öffentlichen Orten aus…“ bedeuted auch ohne Hilfsmittel! Schon, wenn Ihr auf eine Leiter steigt, um eine bessere Perspektive zu haben, ist das nicht mehr von der Regel betroffen. Ebenso, wenn das Foto aus dem Haus gegenüber gemacht wurde.

Vorsicht auch bei der Aufnahme von Logos und anderen Dingen, die eindeutig einer Firma zugeordnet werden können! (z.B. Coca-Cola, Apple, Disney-Figuren.)
Bei einer Veröffentlichung müsstet Ihr da um Genehmigung nachsuchen. Siehe dazu auch das Video des „Gallileo Design“-Podcasts: http://www.fotokurse-gertklaus.de/2010/04/fotorecht/ oder http://vimeo.com/10433386
Ist die Frage, ob bei jedem Foto, bei dem einer eine Colaflasche hält auch Coca-Cola einschreitet… (Siehe auch Picadilly Circus in London).

 

Weitere Quellen dieses Artikels:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Eigene_Aufnahmen
http://www.heise.de/foto/artikel/Mein-Bild-gehoert-mir-Rechtsfragen-rund-ums-Bild-226814.html
http://www.rechtambild.de/
http://www.presserecht-aktuell.de/rechte-des-fotografen-an-seinen-bildern/

Blog/News

Moderne Architektur

3. Mai 2012

Tests zum Architektur – Workshop

Ich kann ja nicht ohne Vorbereitung in einen Kurs gehen, also stellte ich bei der Durchsicht meines Archivs fest, dass ich meine besten Architekturaufnahmen nur in der Nacht gemacht habe. Also – wohin nun?

Zum einen war ich schon vor einigen Wochen in Erlangen. Bei bestem Vor-Frühlingswetter entstanden ein paar Fotos von den Neubauten auf dem früheren Truppenübungsplatz. (Irgendwie steh ich halt auf kontrastreiche schwarz/weiß Fotos.)

Ebenfalls zu den „Fingerübungen“ gehören die Bilder am ehemaligen Milchhof am Wöhrder See. Da war ich zu einer guten Tageszeit, hatte aber nur Kamera, aber kein Stativ dabei. Insofern ist das „sehr frei“ fotografiert. Auch der ISO-Wert war recht hoch…

Vor ein paar Tagen war ich dann auf der Aufmarschstrasse in Langwasser und habe meine ersten Eindrücke der Nürnberger Messe eingefangen. Die Farbaufnahmen davon findet Ihr hier:

http://www.fotografie-gertklaus.de/2012/05/fotos-von-der-messe-nurnberg/